Akupunktur ist für kassenversicherte Patienten je 10 x pro Jahr als Kassenleistung möglich für die Erkrankungen Knieschmerz (Gonarthrose) und Rückenschmerz (Kreuzschmerz).
Gern können Sie mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden/Frauenarzt eine Termin zur Akupunktur vereinbaren.
Bei anderen folgenden Diagnosen ist die Akupunktur keine
Kassenleistung, nur als Privatbehandlung nach GoÄ möglich
Schmerzstände bzw. Erkrankung