Akupunktur ist für kassenversicherte Patienten je 10 x pro Jahr als Kassenleistung möglich für die Erkrankungen Knieschmerz (Gonarthrose) und Rückenschmerz (Kreuzschmerz).

 

Gern können Sie mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden/Frauenarzt eine Termin zur Akupunktur vereinbaren.

 

Bei anderen folgenden Diagnosen ist die Akupunktur keine Kassenleistung, nur als Privatbehandlung nach GoÄ möglich

 

Schmerzstände bzw. Erkrankung

Rückenbeschwerden (HWS, BWS, LWS, Ischialgie), Bandscheibenvorfall, Hexenschuss, Schulter-Arm-Syndrom, Tennisarm, Achillessehnenentzündung, Karpal-Tunnel-Syndrom, Gelenkbeschwerden, Arthrose, Rheuma und rheumatische Arthritis, Morbus Sudeck im Anfangsstadium, Migräne, Kopfschmerzen, Neuralgien, untypische Gesichtsschmerzen, Trigeminusneuralgien, Gesichtslähmung, Lähmungen nach Schlaganfall, Gürtelrose, Schwindel, Phantomschmerzen, Polyneuropathie, Parästhesie, vegetative Dysfunktionen,  Restless legs-syndrom, Heuschnupfen, Neurodermitis, Tinnitus
Immunstärkende Begleitung:
komplementär während Tumorbehandlung zur Symptomlinderung